Arbeitsrecht  

Streit vermeiden, Ansprüche sichern.

Das Arbeitsrecht ist ein juristisches Gebiet mit hoher Regelungsdichte, das für den Laien kaum zu überblicken ist. 

Im Falle einer Kündigung z. B. gibt es für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber viel zu beachten, damit berechtigte Ansprüche nicht verloren gehen. Ein Fall, in dem sich auch die Qualität des Arbeitsvertrages zeigt.

Gute Verträge sorgen vor.

Der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ist in der Regel beiderseits mit positiven Erwartungen verbunden. Geraten diese später aneinander oder kommt es zu anderweitig bedingten Problemen und Spannungen, entscheidet die Qualität des Arbeitsvertrages über das Ausmaß an Konflikten. Gerade mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben fehlt intern häufig das nötige juristische Fachwissen, um ihre Interessen schon im Vertrag wirksam zu verankern. Mit manchmal großen und nicht nur wirtschaftlichen Folgen im Streitfall. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Arbeitsverträge mit dem Ziel, Konflikte während des Arbeitsverhältnisses oder bei dessen Beendigung weitestgehend auszuschließen. Damit Sie betriebswirtschaftliche Unsicherheiten gleich im Vorfeld ausräumen können.

Selbst nach über 10 Jahren hat ein Angestellter noch einen Anspruch auf die Auszahlung entgangener Urlaubstage. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber mit dafür verantwortlich ist, dass die Erholungszeiten nicht genommen wurden. Mit dem Urteil im Fall eines britischen Handelsvertreters hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt.

Gekündigt? Keine Vorteile verschenken!

Eine Kündigung ist selten angenehm. Trotzdem sollten Sie gerade jetzt schnell handeln. Denn nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung ist diese wirksam anfechtbar. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, auch wenn Sie eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht mehr wünschen. Arbeitnehmer akzeptieren immer wieder zum Teil auch unberechtigte, sogar rechtswidrige Kündigungen, da das erforderliche Vertrauensverhältnis nach Ausspruch der Kündigung für den Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden ist. Alternativ kann für den Arbeitnehmer jedoch in einer Vielzahl von Fällen eine nicht unerhebliche Abfindung erreicht werden.

Hier stehe ich Ihnen bei der Berechnung und vor allem bei der Durchsetzung Ihrer Abfindung kompetent zur Seite. Wie übrigens auch in Fällen der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen, Mobbing oder allen Fragen zu Arbeitszeugnissen.