Ehe- und Partnerschaftsverträge - Vorsorgen für den Streitfall.
Am Anfang schon ans Ende zu denken, scheint nicht besonders romantisch. Laut Statistik jedoch wird heutzutage jede dritte Ehe geschieden, durchschnittlich vergehen bis dahin 15 Jahre. Eine Trennung muss nicht scherbenreich von statten gehen – bei passender Vorsorge: Ein guter Vertrag hilft, späteren Streit zu vermeiden. Schon vor der Hochzeit geschlossen, berücksichtigt der Ehevertrag die aktuelle Situation der Partner ebenso wie ihre Pläne für das eheliche Zusammenleben. Individuelle Bedürfnisse stehen dabei im Vordergrund: Ein Unternehmer, der gegenüber Mitgesellschaftern und seinen Angestellten Verantwortung trägt, benötigt einen anderen Ehevertrag als ein Arbeitnehmer. Gerne beleuchte ich mit Ihnen und Ihrer Partnerin, Ihrem Partner mögliche Szenarien, erläutere rechtliche Hintergründe und unterstütze Sie mit einer vorausschauenden Betrachtungsweise. Bevor ein Notar den Ehevertrag beurkundet.
Ehescheidung - Die Kunst einvernehmlich zu streiten.
Trennungssituationen sind in der Regel hochemotional. Gleichzeitig müssen viele folgenträchtige Entscheidungen getroffen werden. Gerade wenn Kinder betroffen sind. Ich unterstütze Sie in dieser Situation durch eine fundierte Beratung mit dem Ziel, unter Berücksichtigung Ihrer Interessen eine einvernehmliche Trennung und Scheidung herauszuarbeiten. Für die Einleitung des Ehescheidungsverfahrens schließlich besteht in Deutschland eine Anwaltspflicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht die Anwesenheit eines Anwalts.
Unterhalts- und Versorgungsrecht – Individuelle Lösungen sind gefragt.
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat im Allgemeinen für alle Beteiligten eine existentielle Bedeutung. Gesetz, unterhaltsrechtliche Leitlinien sowie obergerichtliche Rechtsprechung verbieten eine schematische Betrachtung. Jede Trennungssituation ist einzigartig und bedarf einer gründlichen Prüfung. In vielen Fällen empfiehlt es sich, dass die Ehegatten gemeinsam eine Lösung erarbeiten, statt das Gericht entscheiden zu lassen. So ist garantiert, dass die beiderseitigen individuellen Bedürfnisse als auch die der Kinder wirklich berücksichtigt werden können. In diesem Prozess begleite ich Sie gerne behutsam mit meiner Expertise als Jurist aber auch als Mediator.
Sorge- und Umgangsrecht - Gemeinsam Eltern bleiben.
Die Angst beider Eltern vor dem Verlust der Kinder belastet die Auseinandersetzung um Sorge- und Umgangsrecht üblicherweise erheblich. Sie führt nicht nur zu Eskalationen sondern häufig auch zu suboptimalen Ergebnissen. In diesem Zusammenhang muss viel bedacht werden, viele Interessen müssen integriert und es muss sehr vorausschauend geplant werden. Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.