Verkehrsunfall - Schützen Sie sich vor unangenehmen Konsequenzen.
Im Verkehrsunfall gibt es juristisch gesehen fast immer mindestens einen Schuldigen, der die rechtlichen Konsequenzen tragen und für Schäden aufkommen muss. Im Hintergrund allerdings wirken zusätzlich die beteiligten Versicherungen, die Zahlungsverpflichtungen so gering wie möglich halten wollen. Ob Sie nun Verursacher oder Leidtragender sind, Sie brauchen jetzt dringend anwaltliche Unterstützung, damit eine für Sie optimale Schadensregulierung durchgesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihnen Unfallflucht, Beleidung, Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen werden, empfehle ich Ihnen, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Machen Sie alleine keine Aussagen.
Bußgeld - Lieber keine Punkte sammeln.
Mit der Verhängung einer Geldbuße ab 60 Euro wird mindestens 1 Punkt ins Verkehrszentralregister eingetragen. Immer, wenn 2 Punkte eingetragen werden, erfolgt auch ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht jede verhängte Geldbuße muss rechtens sein. Es gibt oft Faktoren, die einen Einspruch rechtfertigen, beispielsweise falsche Ausschilderungen oder unzureichende Beweise. Wenn Sie den Vorwurf gegen sich für ungerechtfertigt halten, Sie gar nicht selbst gefahren sind, aber den tatsächlichen Fahrer nicht benennen möchten, den Tatvorwurf zunächst juristisch prüfen lassen möchten, oder befürchten, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren, sollten Sie die Angelegenheit direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens rechtlich überprüfen lassen. WICHTIG: Fehler direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens lassen sich später häufig nicht mehr ungeschehen machen.
Beratung rund um MPU und die Führerscheinstelle.
Sind Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gefahren, ordnet die Führerscheinstelle manchmal eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) an, um Ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die MPU. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Aufschub des MPU-Termins zu erwirken, um Rechtsmittel einzulegen oder sich besser vorzubereiten.